Schutzkonzept
Sexualisierte Gewalt und grenzüberschreitendes Verhalten haben bei der Evangelischen Gemeindejugend Baden (EGJ) keinen Platz!
Unser Verhaltenskodex gilt für alle Veranstaltungen.
In der evangelischen Kinder- und Jugendarbeit sollen Menschen einen sicheren Ort finden – für Begegnungen miteinander und mit Gott. Unser Bemühen ist es, eine Kultur zu schaffen, in der wir achtsam miteinander umgehen und gegenseitig Verantwortung übernehmen. Das ist kein einmaliger Schritt. Wir sind immer wieder herausgefordert, hinzuschauen, nachzufragen und unsere Ideen und Maßnahmen weiterzuentwickeln. Das braucht Zeit, Aufmerksamkeit und Sensibilität. Dem wollen wir gerecht werden. Alle bisherigen Dokumente, Hinweise und Maßnahmen sind deshalb nicht endgültig. Sie bilden den aktuellen Stand unserer Arbeit ab. Sie werden sich weiter verändern und wachsen.
Das Schutzkonzept erklärt:
- Woran erkenne ich eine Grenzverletzung?
- Was kann ich tun, wenn ich sexualisierte Belästigung, sexualisierte Gewalt, Machtmissbrauch oder Diskriminierung erlebt oder beobachtet habe?
- Wie schützt mich die EGJ Baden vor grenzverletzendem Verhalten und Übergriffen?
Woran erkenne ich grenzüberschreitendes Verhalten und sexualisierte Gewalt?
Das alles ist sexualisierte Gewalt:
Grenzverletzungen
sind Verhaltensweisen, die die persönlichen Grenzen des Gegenübers überschreitenegal ob unabsichtlich oder aus fachlicher / persönlicher Unzulänglichkeit. Die persönliche Grenze ist subjektiv und kann bei jeder Person anders sein.Grenzverletzungen können zwischen allen Menschen vorkommen - egal ob zwischen Teilnehmenden, Ehrenamtlichen oder Beruflichen.
Sexuelle Übergriffe
passieren absichtlich und unterscheiden sich von den Grenzverletzungen durch ihre Massivität und ihre Häufigkeit. Sie passieren keineswegs zufällig oder aus Versehen.
Strafrechtlich relevante Formen
sexualisierter Gewalt („Sexueller Missbrauch“) finden sich im 13. Abschnitt des Strafgesetzbuches wieder.
Nicht immer entspricht ein Verhalten eindeutig den oben genannten Punkten. Hier sind einige Indizien für sexualisierte Belästigung/Gewalt:
- „Ich will das nicht“: Also kein gegenseitiges Einvernehmen
- Grenzen werden überschritten oder verschoben
- eine Situation fühlt sich unangenehm, irritierend oder bedrängend an
Wichtig:
Entscheidend ist, was man selbst erlebt und empfindet.
Suche nicht die Schuld bei Dir.
Unsicherheit ist normal - wir bieten Beratung und Unterstützung (s. Ansprechpersonen)
Was ich tun kann:
- Bei akuter Gefahr: Notruf 112
Bei Beobachtungen, nach Ereignissen und bei Fragen jeder Art zum Thema:
Wir nehmen Dein Thema ernst und beraten und unterstützen Dich!
Welche Schritte folgen sollen, entscheidest Du selbst.
Wie es nach einer Meldung weitergeht
- Dokumentation des Sachverhalts
- Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person
- Abstimmung weiterer Schritte (s. Gewaltschutzrichtlinie der Landeskirche)
- falls gewünscht: Einbeziehen von oder Vermittlung an Fachstellen
Weitere Beratungsstellen
Die Evangelischen. Landeskirche Baden arbeitet mit internen und externen Beratungsstellen zusammen. Dazu gehören u. a.:
- kirchliche Anlaufstellen (z. B. Vertrauenstelefon, Ansprechstellen)
- regionale Fachberatungsstellen
- bundesweite Hilfetelefone
Eine vollständige Übersicht gibt es im Schutzkonzept (Download am Seitenende).
Was die EGJ Baden präventiv unternimmt:
Mit dem Schutzkonzept hat die EGJ Baden konkrete Maßnahmen und Abläufe festgelegt, um Grenzverletzungen vorzubeugen und Risiken im Miteinander zu minimieren.
Dazu gehört insbesondere ein Verhaltenskodex, der klare Regeln zu Nähe und Distanz formuliert sowie unsere Leitlinien für erlebnispädagogische Angebote.
Präventions- und Informationsangebote
Ehrenamtlich und berufliche Mitarbeitende werden regelmäßig geschult und für die Themen sexualisierte Gewalt und sexuelle Belästigung sensibilisiert.
Auf größeren Veranstaltungen helfen Awareness-Teams (Awareness= Bewusstsein, Achtsamkeit) dabei, ein Klima der Wertschätzung und Grenzachtung zu gewährleisten und ansprechbar für diskriminierende Erfahrungen, Rassismus und sexualisierte Gewalt zu sein.
Durch die Stärkung von Kompetenzen, die Enttabuisierung des Themas und die Verdeutlichung von Schutzmechanismen, insbesondere durch das vorliegende Schutzkonzept, wird eine Kultur des Hinsehens und Benennens gefördert.







